Noch mal zur Erinnerung: BILD-Geschenk ablehnen aber richtig! | |
Autor: Martin veröffentlicht am: 18.04.2012 - aktualisiert am: 18.04.2012 | |
Die Seite Campact hat einen Aufruf gestartet, dem Springer-Verlag die Geschenk-Zustellung eines Exemplars einer BILD-Zeitung jedem Haushalt am 23.06.2012 zu verweigern. Wegen dem 60. Geburtstag des Bundeslügenblattes. Campact fordert in seinem Formular die Teilnehmer dazu auf, ihre Postadresse einzugeben. Klar, wie sollte der Springer Konzern auch sonst wissen, wem er die Geburtstagsausgabe der BILD NICHT zustellen darf. Aber Halloooo!??! Ihr gebt dem Springer-Konzern eure Adresse und er wird sie benutzen, da könnt ihr sicher sein. Nicht nur zur Nicht-Zustellung der BILD-Jubiläumsausgabe, nein er wird eure Adressen auch keinesfalls an Werbeagenturen verkaufen oder euch gar selber Werbung schicken lassen über seine eigene Marketingabteilung. Niemals würde der Springer-Konzern so etwas tun. Also mal nix gegen Campact, die tun auch was sie können. Aber einem Konzern einfach so die Postadresse liefern?!? Dabei geht das Ganze mit der Geschenk-Ablehnerei doch viel einfacher. Lasst das Schmierenblatt ruhig in eurem Briefkasten landen. Was dann kommt geht ganz einfach. Soweit ich weiss, hat die Post (jetzt Post AG und DHL) sowas wie eine Zustellpflicht. Das bedeutet, das ein Gegenstand, der in einem Postbriefkasten gefunden wird (zum Beispiel bei der regelmässigen Leerung) auf jeden Fall zugestellt werden muss, wenn denn ein Adressat darauf oder darin zu finden ist. Also Geburtstags-BILD überprüfen ob ein Aufkleber mit unserer Adresse zu finden ist und diesen gegebenenfalls abziehen. Dann die Zeitung in einen Umschlag stecken, Adresse des Springerverlages Axel Springer AG, Axel Springer Str. 65,10888 Berlin darauf schreiben und ohne Porto in den nächsten gelben Postkasten. Gebühr muß der Empfänger bezahlen. So leicht geht das. | |
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