Wichtige Informationen zur Krankenversicherten Karte | |
Autor: Martin veröffentlicht am: 03.12.2013 - aktualisiert am: 03.12.2013 | |
Vor ein paar Tagen erhielten wir eine Mail eines Mitgliedes unserer Bürgerinitiative zum Thema Krankenversicherung. Es geht darum, das angeblich alle KV Karten zum 1. Januar ungültig werden sollen. Das dem nicht so ist, kann man dem folgenden Text und den weiterfuhrenden Links entnehmen. Ich habe die Email ungekürzt und unverändert übernommen:
Stoppt die elektronische Gesundheitskarte!
http://www.stoppt-die-e-card.de/ http://www.diekrankheitskarte.de/ http://www.foebud.org/gesundheitskarte Achtung! Auch wenn die alte Krankenversicherungskarte (KVK) abläuft - KEIN Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einschicken! SONDERN von der Krankenkasse die quartalsweise Zusendung eines schriftlichen Versicherungsnachweises verlangen! Den legt man beim Arztbesuch statt der Karte vor.
FERTIG!
Der Versicherungsstatus ist NICHT vom Besitz einer Chipkarte abhängig! Man ist auch völlig OHNE Karte versichert! Man kann also davon ausgehen, daß die bisherigen Krankenversichertenkarten, falls nach aufgedrucktem Ablaufdatum noch gültig, auch weiterhin genutzt werden können. Anderenfalls kann man sich per „Ersatzverfahren“ weiterhin einen schriftlichen Versichertennachweis von seiner Krankenkasse ausstellen lassen, auch wenn dort oft das Gegenteil behauptet wird. Und allen, die keine gültige KVK haben, bei ihrer Krankenkasse um einen schriftlichen Behandlungsausweis zu bemühen für jeweils ein Quartal, falls sie nicht gewillt sind, ein Foto für die Ausstellung einer neuen e-GK einzureichen. Medizinrechtler haben mehrfach nachgewiesen, daß die Frage des Versichertenstatus an sich nicht vom Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte abhängig ist. Des weiteren geht aus dem bisher bekannten BMÄ-2013 Text hervor, daß für die Behandlung entweder eine elektronische Versichertenkarte oder ein „anderer gültiger Behandlungsnachweis“ vorliegen muß. Das ist z.B. auch das bisherige sogenannte Ersatzverfahren, bei dem man dem Arzt einen von der Kasse ausgestellten Nachweis vorlegt, aus dem der Versichertenstatus hervorgeht. ... Wie schon von Medizinrechtsexperten nachgewiesen wurde, ist die Frage, ob man versichert ist oder nicht, nicht von der Vorlage einer elektronischen Gesundheitskarte abhängig. Medizinische Daten gehören in die behandelnde Einrichtung; jede einrichtungsübergreifende Vernetzung von Behandlungsdaten ist zu vermeiden. ... Man sollte nie vergessen: Das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ hat die Vernetzung aller medizinischer Daten aller 80 Millionen Bürger zum Ziel und wäre ... der GAU (der Größte Anzunehmende Unfall) für den Datenschutz in Deutschland. Das gilt es zu verhindern! http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/212-Nur-eine-kleine-Meldung.html Jede zentrale Mammut-Internetstruktur ist störanfällig, unsicher und verschlingt das Geld der Krankenversicherten. ... Nur die ausschließlich dezentrale Punkt-zu–Punkt-Kommunikation für Medizindaten ist wirklich sinnvoll. Die Daten gehören allein in die Hand der Patienten oder der behandelnden Ärzte. Ob bei privaten IT-Firmen, unter Regie der Krankenkassen oder weiteren Körperschaften öffentlichen Rechts – die Medizindaten werden nirgendwo auf Dauer sicher sein. ... Das e-Card-Projekt ist ... längst gescheitert. Im nächsten Schritt sollen jetzt alle Arzt- und Zahnarztpraxen gezwungen werden, sich online an die geplante e-Card-Infrastruktur anzuschließen. Ein Plan, der bundesweit von den Ärzten in allen Beschlüssen ihrer Gremien konsequent abgelehnt worden ist, zuletzt von der KBV-Vertreterversammlung im Mai 2013 und vom Deutschen Ärztetag 2012. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) – ein Feigenblatt vor der serverbasierten Infrastruktur der Gesundheitstelematik. Diese serverbasierte Infrastruktur, d.h. die Speicherung von Gesundheitsdaten auf zentralen Servern, - bietet Angriffspunkte für illegale Zugriffe auf eine unübersehbare Vielzahl auch patientenbezogener Gesundheitsdaten ... - bietet die optionale Grundlage für umfassende Auswertungen aller Gesundheitsdaten aller Patienten in Deutschland ... Mi 06.11.2013 In der wöchentlichen Dusseldoofer Anzeigenseuche haben wir die Wahl: "Gesundheit" oder "Auto", oder "Gesundheit" und "Auto". Tabak und Eisenbahn stehen nicht zur Wahl, die bringen den Herrschenden nicht genug Profit und keinen Machtzuwachs (Tabak erhält wirklich gesund, aber Pharmagift generiert chronisch kranke Stammkunden, das ist viel besser; und am verschwenderischen Auto kann man viel mehr verdienen als an der ressourcenschonenden Eisenbahn), deswegen sind sie böse und werden verboten und stillgelegt. Auf den unsäglichen Gesundheitsseiten des Düsseldorfer Rheinboten vom 6.11.2013 steht zu lesen: "Ende einer Ära. Krankenversichertenkarten zum 1. Januar 2014 ungültig." Was dieser faustdicken Lüge folgt, sind lauter weitere Lügen in einem widerlichen Propagandaartikel für die elektronische Gesundheitskarte. Bildunterschrift: "Für viele ist die neue Karte schon Alltag, alle anderen müssen zum 1. Januar umstellen." Nein, müssen sie NICHT!!! "Ende einer Ära: Ab Januar 2014 wird die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) komplett ungültig." Das ist FALSCH!!! siehe weitere http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/212-Nur-eine-kleine-Meldung.html "Schon jetzt nutzen bundesweit etwa 63 Millionen Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Bild." Ein Armutszeugnis! 63 Millionen Schlafschafe! 3/4 der BRD-Insassen sind unterbelichtete Idioten! Die meisten haben Internet zu Hause, stellen sich aber nicht auf die Hinterbeine und recherchieren mal ein bißchen - nein, die sitzen lieber vor der Glotze, und den Computer brauchen sie nur zum Spielen, für Facebook oder zum Pornogucken. Da werd ich doch glatt zum Elitenschwein, wenn ich diese millionenfach geballte Dummheit sehe! Diese 63 Millionen Schlafschafe haben es nicht besser verdient als versklavt, ausgebeutet und abgeschlachtet zu werden!!! "Wer im nächsten Jahr ohne neue Karte seinen Arzt aufsucht, kann Probleme bekommen, denn der Versicherungsschutz muß dann umständlich nachgewiesen werden". Hier steht: KANN Probleme bekommen. Muß aber nicht, denn viele Ärzte wehren sich gegen die eGK. Außerdem: Wenn etwas Probleme in den Arztpraxen verursacht, dann ist es die eGK!!! siehe http://www.stoppt-die-e-card.de/ Aber am wichtigsten ist: Der Versicherungsschutz besteht auch ohne eGK weiter!!! Das ist selbst aus dieser Propaganda hier klar herauszulesen, denn was nachgewiesen werden kann, das besteht ja noch. Nur, durch die Formulierung ("umständlich") kommt beim gehirngewaschenen Durchschnittsleser an: "Au weia, ich kriege Ärger ohne die eGK, und mein Versicherungsschutz ist weg!" "Der Gesetzgeber habe die Krankenkassen zur Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte mit Foto verpflichtet." Das mag sein, die Krankenkassen werden unter Androhung hoher Bußgelder gezwungen, und sie wehren sich nicht, aber man kann widersprechen - und behält auch mit der alten Karte oder sogar ohne irgendeine Karte seinen Versicherungsschutz! "Deshalb sei es wichtig, daß alle Versicherten ab 15 Jahren, die noch kein Bild zur Erstellung der neuen Karte abgegeben haben, dies so bald wie möglich einschicken." Also - ist es nur "wichtig", oder ist es "zwingend", "verpflichtend"? Hier steht "wichtig", NICHT "zwingend", "verpflichtend"! Und was die Autoren dieser Propagandaschrift für "wichtig" halten, kann uns am Allerwertesten vorbeigehen. "Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Foto kann viel mehr als die alte Krankenversicherungskarte, die sie nach dem Willen des Gesetzgebers ablöst." Warum muß sie "mehr können"? Und WAS "kann" sie mehr? Es folgt eine miese, süßliche Heuchelei, die jegliche Datenschutzbedenken konsequent verschweigt: "Zum Beispiel vereinfacht die eGK künftig den Austausch zwischen Haus- und Fachärzten, wenn der Patient zustimmt..." Hinter diesen Euphemismen verbirgt sich die zentrale Speicherung von sensiblen Patientendaten auf Servern im Internet!!! Was hier vor allem vereinfacht wird, ist der Datenklau! Denn alles, was elektronisch gespeichert ist, kann und wird geklaut werden - sei es von Hackern oder vom Großen Bruder selbst, also der Staatskrake und ihren ausführenden Organen. Der gläserne Versicherte entsteht! 63 Millionen gläsernen Schlafschafen (s.o.) ist es egal. "...und soll besonders sicher sein." Ja, sie soll, haha, aber sie IST nicht. Übrigens: Je mehr Daten gespeichert werden, umso mehr wird das Argument "Sicherheit" bemüht - ganz einfach deswegen, weil je mehr Daten gespeichert werden, umso UNSICHERER sie sind. Die alte Karte war allein deswegen schon SICHERER, weil auf ihr weniger Daten gespeichert waren. Außerdem eignete sie sich nicht als Zugang zu irgendwelchen zentral gespeicherten Daten! "Besonders sicher" ist die eGK nicht etwa im Vergleich mit der alten Karte, sondern nur im Vergleich mit nur hypothetischen, unrealistischen Modellen der neuen Karte, etwa "zentrale Speicherung ohne Sicherheitsmechanismen". Natürlich sind in der tatsächlichen Konfiguration ein paar Sicherheitsmechanismen eingebaut, deswegen heißt es "sicherer". Hinterhältiges rhetorisches Blendwerk! "Mit der alten KVK können Versicherte in Zukunft - auch wenn sie laut Aufdruck noch gültig ist - eventuell Probleme mit der Abrechnung beim Arzt bekommen." Versicherte "können eventuell", das ist eine schwammige Formulierung und reine Angstmache! Versicherte bekommen garantiert keine Probleme, wenn sie einen schriftlichen Versicherungsnachweis vorlegen!!! Außerdem kann die alte Karte von den Lesegeräten nach wie vor ausgelesen werden und gilt bis zum Ablaufdatum weiter! (s.u.) Die Ärzte werden kaum Probleme machen, denn die wehren sich, siehe http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/204-Kassenaerzte-gegen-Gesundheitskarte!.html Der Versicherungsschutz besteht unnabhängig von irgendwelchen Karten in jedem Fall weiter! siehe "Für die meisten Versicherten gehört die elektronische Gesundheitskarte längst zum Alltag." Los, ihr Herdenschafe, der Rest der Herde ist schon dabei, wollt ihr abseits stehen? Dann seid ihr in Gefahr und werdet ihr von den Wölfen gefressen. Rasch, rasch zurück in die Herde, da seid ihr sicher! "Auch Arztpraxen und Krankenhäuser haben umgestellt." Haha, wie denn auch anders, sie werden doch dazu GEZWUNGEN! Aber seht ihr, liebe Schlafschafe, auch die Schäferhunde haben umgestellt. Husch, husch, zurück in die Herde! "Sie hat ihren Bewährungstest bestanden." Glatte Lüge. Mehr Infos siehe http://www.stoppt-die-e-card.de/ http://www.diekrankheitskarte.de/ http://www.foebud.org/gesundheitskarte Montag, 4. November 2013 Stoppt-die-e-Card - die bisherigen Versichertenkarten (KVK) gelten auch nach dem 1.1.2014 weiter Seit Monaten setzen die kranken Kassen ihre unbotmäßigen Versicherten unter Druck, die bislang kein Foto für das Erstellen einer elektronischen Gesundheitskarte zur Verfügung gestellt haben.Da wird gedroht und unter Druck gesetzt, was das Zeug hält, um die letzten geschätzten 20 % der Versicherten noch irgendwie dazu zu bekommen, ihr Bild abzugeben. Es sind nämlich nicht, wie überall behauptet wird, nur 5 % der Versicherten, sondern eher 20 %, die noch keine e-GK haben. ... Die KVK kann ... sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in den Praxen verwendet werden. ... Man kann ... davon ausgehen, daß die bisherigen Krankenversichertenkarten, falls nach aufgedrucktem Ablaufdatum noch gültig, auch weiterhin genutzt werden können. Anderenfalls kann man sich per „Ersatzverfahren“ weiterhin einen schriftlichen Versichertennachweis von seiner Krankenkasse ausstellen lassen, auch wenn dort oft das Gegenteil behauptet wird. ... Außerdem könnten die Krankenkassen das faktische Online-"Ungültigmachen“ der bisherigen KVKs zum 1.1.2014 nur durchsetzen, wenn die Online-Infrastruktur der e-GK zum 1.1.2014 bestehen würde. Da aber die Verwandlung der Arztpraxen in Außenstellen der Kassen mittels der Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) wegen des Widerstandes der Ärzteschaft noch lange nicht möglich ist und die Online-Infrastruktur zwecks Online-Kartensperrung noch längst nicht existiert, können die Kassen die Karten mit noch gültigem Ablaufdatum auch noch nicht online sperren. Technisch nicht möglich, und da die Tests für diese Online-Sperrung erst frühestens Ende 2014 beginnen werden, wird das Ganze also in jedem Falle noch dauern. Oder hoffentlich nie kommen. Die Krankenkassen können nur mit psychologischem Druck und Fehlinformationen an Versicherte und Ärzte versuchen, die Schnüffelkarte endlich durchzusetzen. Donnerstag, 31. Oktober 2013 KBV fordert von den Kassen öffentliche Richtigstellung zur Einführung der eGK Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte verkündet, daß ab dem 1. Januar 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) statt der Krankenversichertenkarten (KVK) gilt. Darin sieht die KBV eine Fehlinformation der Öffentlichkeit. „Die Irritation zur Gültigkeit der KVK hat sich bisher nicht gelegt. Die öffentliche Berichterstattung ist noch immer von der Fehlinformation der Kassen vom 1. Oktober 2013, nach welcher die KVK zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit verlören, geprägt“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Er gehe davon aus, daß der GKV-Spitzenverband die Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigen werde. Die alte KVK sei auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist. (facharzt.de, 29. Oktober) Sonntag, 29. September 2013 Werden alle bisherigen Krankenversichertenkarten (KVK) ab 1.1.2014 schlagartig ungültig? Diverse Krankenkassen setzen im Augenblick ihre kritischen Versicherten massiv unter Druck mit dem Hinweis, daß ihre bisherige Krankenversichertenkarte, selbst wenn mit einem längeren Ablaufdatum versehen, ab 1.1.2014 schlagartig ungültig werden würde. Alle Anfragen an die Krankenkassen, wo das denn so stünde, verliefen bislang erfolglos.Wie ist die faktische Lage? ... Im veröffentlichten Haupttext des BMÄ steht auch Folgendes: „§ 19 (2) 1Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.“(BMÄ 2013) Und: Die Krankenkassen müssen, wenn sie denn das „Ungültigwerden“ faktisch durchsetzen wollen, aktiv selbst die alten Karten vom Versicherten einziehen (das steht übrigens auch im Sozialgesetzbuch). Daß das praktisch nicht wirklich möglich ist, ist wohl auch beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen jedem klar. Da die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen sowohl die alten wie auch die neuen Karten auslesen können, wird es also auch nach dem 1.1.2014 möglich sein, dort die alten Karten für die Behandlung zu nutzen, sofern sie noch nicht abgelaufen sind, hier ein Zitat aus der aktuellen Info einer kassenärztlichen Vereinigung an ihre Mitglieder von vorgestern: ... „Ab Januar 2014 gilt offiziell nur noch die e-GK als gültiger Versicherungsnachweis der Patienten. Im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung können aber die alten Krankenversichertenkarten weiterhin in das PVS eingelesen werden. Auf Basis der „alten“ KVK können also auch in Zukunft Leistungen abgerechnet oder veranlaßt und Verordnungen und Bescheinigungen ausgestellt werden. Es ist davon auszugehen, daß die Krankenkassen ihre Versicherten eingehend auffordern werden, bis Jahresende ein Lichtbild zwecks Ausstellung der eGK einzureichen, soweit dies noch nicht erfolgt ist.“ (KV Telegramm HH 27.9.2013) Man kann also jedem, der noch eine KVK mit einem späteren Ablaufdatum besitzt, nur empfehlen, sich bei der Kasse nach der Rechtsgrundlage für das „Ungültigwerden“ zu erkundigen. Und allen, die keine gültige KVK haben, bei ihrer Krankenkassen um einen schriftlichen Behandlungsausweis zu bemühen für jeweils ein Quartal, falls sie nicht gewillt sind, ein Foto für die Ausstellung einer neuen e-GK einzureichen. Medizinrechtler haben mehrfach nachgewiesen, daß die Frage des Versichertenstatus an sich nicht vom Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte abhängig ist. Das e-Card-Projekt ist in seinen anfänglich propagierten Zielsetzungen für bessere Medizin und Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe längst gescheitert. Im nächsten Schritt sollen jetzt alle Arzt- und Zahnarztpraxen gezwungen werden, sich online an die geplante e-Card-Infrastruktur anzuschließen. Ein Plan, der bundesweit von den Ärzten in allen Beschlüssen ihrer Gremien konsequent abgelehnt worden ist, zuletzt von der KBV-Vertreterversammlung im Mai 2013 und vom Deutschen Ärztetag 2012. Alle 50 gewählten Delegierten waren am 25. Mai 2013 zur ordentlichen Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) nach Hannover gekommen.Einigkeit bestand bei den Delegierten in der Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte und der geplanten sog. Mehrwertdienste. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in ihrer bisherigen Form ausgesprochen. http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/204-Kassenaerzte-gegen-Gesundheitskarte!.html Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gehört in den Schredder. Diese Botschaft der Freien Ärzteschaft war gestern direkt vor der Eröffnungsveranstaltung zum Deutschen Ärztetag in Hannover weder zu überhören noch zu übersehen. Danke an den Verfasser | |
Thema: BRiD | Kommentare deaktiviert |